AutoXperts ganz in Ihrer Nähe oder jetzt auch per WhatsApp unter 0800 – 27 26 700

Schadengutachten

Schadengutachten

Haftpflichtschaden

Einem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, bei einem Unfall einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen (Schadensgutachten). Die Kosten für das Sachverständigen-Gutachten sind erstattungspflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen.

Ein Fehler, den Unfallgeschädigte aus Unwissenheit häufig begehen: ihnen wird von der Versicherung des Unfallgegners nahegelegt, einen der versicherungs-eigenen Sachverständigen zu beauftragen, eventuell verbunden mit dem Hinweis, dass ein vom Geschädigten selbst beauftragter Sachverständiger nicht bezahlt würde. Das ist nicht korrekt! Im Zweifelsfall sollten Sie also auf jeden Fall selbst einen KFZ-Sachverständigen hinzuziehen: zum Beispiel uns!

Unsere Experten erstellen Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungs­gutachten. Außer­dem wird eine eventuell ein­ge­tre­te­ne Wert­minderung ermittelt, sodass Sie diesen Minder­wert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Ver­sicherung geltend machen können. Ein Schaden- oder Beweissicherungsgutach­ten kann Ihnen im Rahmen Ihrer An­spruchs­geltend­machung und Anspruchs­durch­setzung gegenüber der gegnerischen Haft­pflicht­ver­sicherung im Falle eines unverschuldeten oder nur teil­weise ver­schul­de­ten Verkehrs­unfalles helfen.

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Im Haftpflichtfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz)

Kaskoschaden

Ein Kaskoschaden entsteht beispielsweise bei einem selbst verschuldeten Unfall. Schäden durch Brand, Sturm, Einbruch, Diebstahl oder einen Wildunfall gelten grundsätzlich als Kasko-Schäden, dessen Kosten von der jeweiligen Versicherung übernommen werden. Die Versicherung erwartet hier meist ein Schadengutachten vom Sachverständigen.

 

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern individuell telefonisch oder persönlich!

0800 27 26 700

 

Kontaktformular:

Comments are closed.