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DGUV/UVV/BGV Prüfungen

Denken Sie daran, dass Ihre Gesundheit und Sicherheit ebenso wichtig sind wie die ihrer Mitarbeiter.

Um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen ist es deshalb gesetzlich vorgeschrieben, technische Anlagen in Betrieben nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft zu prüfen und abzunehmen.

AutoXperts führt folgende Abnahmen/Prüfungen durch (nach UVV/BGV):
  1. BGV A3: Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0150
  2. VDE 0701/0702: Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Elektrogeräte

 

BGV D8: Winden, Hub- und Zuggeräte

  • BGG 956-1: Hinweise für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

 

BGR 500 Kap. 2.10 (vorm. VBG 14): Betreiben von Hebebühnen

  • BGG/GUV-G 966 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
  • BGG 945: Prüfung von Hebebühnen

BGV D36: Leitern und Tritte, Kleingerüste

  • BGI 694 (vorm. BGI 521): Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
  • Richtlinie 2001/45/EG Vorschriften für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden

BGR 232: Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore

  • ASR A1.7 (vorm.  ZH 1/494): Türen und Tore

BGR 233, (vorm. ZH 1/156): Ladebrücken und fahrbare Rampen

BGR 234, (vorm. ZH 1/156): Lagereinrichtungen und -geräte

DIN EN 15635: Prüfung von Regalen, Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl, verstellbare Palettenregale - Leitlinien zum sicheren Arbeiten.

 

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