Denken Sie daran, dass Ihre Gesundheit und Sicherheit ebenso wichtig sind wie die ihrer Mitarbeiter.
Um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen ist es deshalb gesetzlich vorgeschrieben, technische Anlagen in Betrieben nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft zu prüfen und abzunehmen.
AutoXperts führt folgende Abnahmen/Prüfungen durch (nach UVV/BGV):
- BGV A3: Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0150
- VDE 0701/0702: Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Elektrogeräte
BGV D8: Winden, Hub- und Zuggeräte
- BGG 956-1: Hinweise für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
BGR 500 Kap. 2.10 (vorm. VBG 14): Betreiben von Hebebühnen
- BGG/GUV-G 966 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
- BGG 945: Prüfung von Hebebühnen
BGV D36: Leitern und Tritte, Kleingerüste
- BGI 694 (vorm. BGI 521): Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
- Richtlinie 2001/45/EG Vorschriften für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden
BGR 232: Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
- ASR A1.7 (vorm. ZH 1/494): Türen und Tore
BGR 233, (vorm. ZH 1/156): Ladebrücken und fahrbare Rampen
BGR 234, (vorm. ZH 1/156): Lagereinrichtungen und -geräte
DIN EN 15635: Prüfung von Regalen, Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl, verstellbare Palettenregale - Leitlinien zum sicheren Arbeiten.
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